Die
Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die
relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen.
Der BE-Schein ist wegen der Ausbildungs- und
Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen, wenn er
tatsächlich gebraucht wird. Schließlich kann man ihn
später »nachholen«. |
Mindestalter: |
18 Jahre |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse
BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis
Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler
Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die
Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung
der Klasse B) |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): |
Kraftfahrzeuge der
Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B
fallenden Fahrzeugkombinationen). |
Befristung: |
Die Klasse BE ist
unbefristet gültig. |
Sonstiges: |
im Fall der
parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die
Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden. |