Der Autoführerschein
umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse
(statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast
ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden.
Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß
anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in
einer Automatik-Version. |
Mindestalter: |
18 Jahre |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse
B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):: |
Kraftfahrzeuge —
ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht
mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur
Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die
zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht
übersteigt) |
Befristung: |
Die Fahrerlaubnis der
Klasse B ist unbefristet gültig. |
Einschluss: |
Klasse B schließt die
Klassen M, L und S ein. |
Sonstiges: |
Wird in der Prüfung
mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man
die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt. |