Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der
Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die
Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine
spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält
man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man
zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.
Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den
Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich
die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen
(so genannter »Direkteinstieg«).
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Mindestalter: |
für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A
beschränkt |
Voraussetzungen: |
Die Klasse A unbeschränkt setzt den
2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die
Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur
Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch
eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse
A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A
beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen:
Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten
Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen
des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird
jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt. |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
Befristung: |
Die Klasse A unbeschränkt ist
unbefristet gültig. |
Einschluss: |
Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt,
besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M. |
Sonstiges: |
Zwei Jahre nach Aushändigung der
Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die
Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.
Sonderfall:
Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24
Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A
zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die
Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch
der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine
Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden.
Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur
Verkürzung der Wartezeit selten lohnen. |